Home > struktur > Handbücher > Inhalte erstellen > Bestandsgarantie (GOE) eines Facts festsetzen
Eine neuere Version dieses Facts existiert bereits.. (anzeigen:)

Bestandsgarantie (GOE) eines Facts festsetzen
 

Auf FCS-Plattformen gibt es die Möglichkeit die Funktion der Bestandgarantie (guarantee of existence = GOE) freizuschalten. In diesem Fall gibt es für BenutzerInnen die Möglichkeit, für Facts Bestandsgarantien (GOE) zu vergeben. Ob ein Fact über eine Bestandsgarantie verfügt, sehen Sie in der Metainformation.


Facts mit Bestandsgarantie können erst nach Ablauf dieser Garantie gelöscht werden. Bis dahin gibt es nur die Option Facts auszublenden (siehe Kapitel "Löschmöglichkeiten"). Links zu ausgeblendeten Facts bleiben erhalten!



Bestandsgarantie (GOE) festlegen

Wenn Sie bei der Vorschau eines Facts auf "publizieren" klicken, werden Sie aufgefordert eine Bestandsgarantie (GOE) zu vergeben.

Arbeitsschritte:

(1) Wählen Sie eine der drei Optionen:
= 0: Der Fact erhält keine Bestandsgarantie.
= Datum: Wählen Sie ein bestimmtes Datum.
= Maximum: Der Fact bleibt mindestens bis zum angegebenen GOE-Maximum erhalten. Dieses wird unter dem Titel der Seite angezeigt. Das GOE-Maximum wird vom P-Admin festgelegt und kann vom ihm jederzeit verlängert werden.

users - bestandsgarantie festlegen [de] - 238623.2

(2) Checkbox
checkbox - 178512.1Mit der Checkbox erlauben Sie anderen bearbeitungsberechtigten BenutzerInnen, die Bestandsgarantie dieser Fact-Version zu verlängern.

(3) Klicken Sie auf "publizieren >>" damit alle berechtigten BenutzerInnen den Fact lesen können.





Metainfo:
AutorIn: Astrid Holzhauser; Copyright: factline Webservices GmbH; Publiziert von: Angela Gamsriegler (gamsrieglera)
factID: 178505.9 (...Archiv); Publiziert am 28 Jun. 2006 16:52
 
Verknüpfungen:
struktur  >  Handbücher  >  Inhalte erstellen 
 
Verweis(e) (9):